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Unser PensionssystemDer Beginn Erste soziale Maßnahmen gehen auf Kaiser Josef II. zurück (Findelversorgung, Armeninstitute). Dennoch waren Not leidende Menschen in Wien bis zum Ersten Weltkrieg im Wesentlichen auf private Fürsorge und Wohltätigkeit angewiesen. Im Dezember 1917 wurde erstmals in der Geschichte des Habsburgerstaates ein Ministerium für soziale Fürsorge eingerichtet. Es setzte jedoch keine einschneidenden Maßnahmen. Der Architekt des österreichischen Sozialsystems Nach Ausrufung der Ersten Republik setzte die Provisorische Nationalversammlung am 30. Oktober 1918 eine eigene Regierung ein, der Ferdinand Hanusch als Staatssekretär für Soziales angehörte. In den kommenden zwei Jahren, bis zu seinem Rücktritt Ende Oktober 1920, schuf Hanusch das bedeutendste soziale Maßnahmenbündel in der Geschichte Österreichs. In kurzer Zeit hatte Hanusch die Grundlagen des modernen österreichischen Sozialstaates geschaffen. Sozialpolitik nach Kriegsende Die 1873 vom Magistrat ernannten Armenräte, die auf die Gesetzgebung von Kaiser Josef II. zurückgehen, wurden im „Roten Wien“ 1921 zu Fürsorgeräten umgewandelt, es gab etwas mehr als 6.000 davon in Wien. Das System wurde vom Nationalsozialismus zerschlagen. Im Jahr 1945 war klar, dass das System der Fürsorgeräte möglichst schnell wieder aufgebaut werden musste. Zur Nachkriegsnot der Wiener Bevölkerung kamen noch die Flüchtlinge, die heimkehrenden Soldaten und die Ausgebombten. Ab Jänner 1946 gab es in Wien mehr als 4.000 Fürsorgeräte. Das bewährte System der Ersten Republik funktionierte wieder. Als bessere Form der Wärmestuben wurden im Herbst 1946 die ersten 45 Pensionistenklubs eröffnet. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz Und wie viele Ereignisse, die 1955 ihren Abschluss fanden, hat auch das ASVG eine Vorgeschichte, die unmittelbar nach dem Ende des 2. Weltkrieges beginnt, als der so genannte Generationenvertrag es erlaubte, auch ohne angespartes Vermögen oder große Devisenrücklagen ein System der sozialen Sicherheit zu etablieren. Das Umlageverfahren, also jenes Finanzierungsmodell, das es erlaubt, die laufenden Einnahmen zur Finanzierung der aktuellen Pensionen heran zu ziehen, war die Voraussetzung, dass die Grundlagen für ein soziales Netz geschaffen werden konnten. Vieles, was die Gemeinde und andere Stellen als Hilfe gewährleisteten, wurde durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) von 1955 von einem Akt der Fürsorge zu einem Rechtsanspruch. Die neue Situation erforderte professionelle Arbeit durch ganztägig eingesetztes Personal. Der Gemeinderat beschloss am 19. November 1969 das Ende der Tätigkeit der Fürsorgeräte, es begann eine neue Ära. 56 Jahre und über 70 Novellen später Viel ist inzwischen geschehen und es vergeht kaum ein Tag, in dem nicht in den Medien über die „Unfinanzierbarkeit des staatlichen Sozialsystems“ berichtet wird. Wir Pensionsexperten möchten Ihnen dazu mit dieser Website aber auch in persönlichen Beratungen wichtige Informationen liefern, damit Sie sich ein möglichst objektives Bild über die Situation machen können und damit Ihre eigene Vorsorgeplanung auf soliden Beinen steht. |
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Bildnachweis: iStockphoto |