Welche Faktoren bestimmen die Höhe der staatlichen Pension?
Man könnte diesen Beitrag auch unter die Überschrift stellen: Das war einmal! Um die Frage nach der Pensionshöhe schlüssig beantworten zu können, werden wir uns des Herrn Max Muster bedienen. Sie werden sehen, Herr Muster ist kein typischer Österreicher, denn sonst fielen unsere Zahlenspielereien noch viel dramatischer aus.
Er begann sein Berufsleben nach Schule und einem abgebrochenen Studium mit 22 Jahren und erwarb in der Folge 40 Beitragsjahre, um mit 62 in (Früh)Pension zu gehen.
Herr Muster hatte mit seinen Chefs eine eigenwillige, aber praktische Vereinbarung bezüglich seines Gehalts: Er verdiente während seiner gesamten Berufs-Laufbahn immer genau die Höchstbeitrags-Grundlage zur Sozialversicherung. Er zahlte also immer für seinen gesamten Lohn seine Pensions-Versicherungsbeiträge! Damit erwarb er sich den Anspruch auf die Höchstpension, denn wenn man immer Höchstbeitragsgrundlage verdient, bekommt man immer seinen Prozentsatz der Höchstpension.
Vielleicht erinnern Sie sich noch: Früher haben uns die Politiker immer eingeredet: Solange WIR leben, wird man in Österreich mit 85% des Letzteinkommens in Pension gehen. Sie sagten WIR (solange WIR) und nicht IHR lebt (also die Österreicher) – wir hätten genauer zuhören müssen!
Die Formel war einfach: 40 x 2 = 80
Wer 40 Jahre arbeitete, bekam 2% pro Jahr und die Bemessungsgrundlage waren die besten 5 Jahre. Sie vermuten aufgrund der gewählten „Vergangenheitsform“ richtig. Das war einmal!
Was sind nun die Faktoren?
1. Der Steigerungsfaktor
Wie wir schon gelesen haben, waren das 2% pro Versicherungsjahr. Das war einmal! Vor einigen Jahren machte man aus den 2% plötzlich 1,78%! Und zwar nicht ab diesen Zeitpunkt, sondern auch rückwirkend für alle vergangenen Jahre!
Was bedeutet das für Herrn Muster? Bis vor kurzem hatte er noch fix gerechnet, dass er für seine 40 Beitragsjahre 80% der Bemessung bekommt, heute sind es nur mehr 71,2%.
2. Die Abschläge
In Österreich arbeitet kaum jemand bis zum Regelpensionsalter von 60 (Frauen)/65 (Männer). Das tatsächliche Pensionsalter in Österreich ist 58. Herr Muster arbeitet aber ohnehin bis zu seinem 62. Lebensjahr. Trotzdem geht er 3 Jahre früher – das gibt Abschläge.
Früher musste man für jedes Jahr die 2% Gutschrift wieder abliefern, also 3x2 = 6%. Richtig gelesen – musste! Das war einmal! Denn plötzlich waren es 3% pro Jahr, also 3x3 = 9%. Aber auch für das gilt: Das war einmal!
Nein noch nicht zu Ende: Mit der Senkung der Gutschrift von 2% auf 1,78% pro Beitragsjahr, wurde der Abschlag für Frühpension von 3% auf nunmehr gültige 4,2%, also 3x4, 2 = 12,6% erhöht.
Fassen wir das für unseren Herrn Muster zusammen:
Gerade glaubte er noch mit 40x2 = 80% minus 3x2 = 6%, also mit 74% seiner Bemessungs-Grundlage in Pension zu gehen!
So sind es heute aktuell nur mehr 40 x 1,78 = 71,2%! Minus 3 x 4,2 = 12,6%, also zusammen 58,6%. Da hat er ganz schön (blöd) geschaut, der Herr Muster! Doch das sind der Bösartigkeiten noch nicht genug!
Das fatale daran: Das alles gilt auch für Sie, wenn Sie noch nicht in Pension sind!
3. Die Bemessungsgrundlage
 |
Es war einmal (so fangen nicht nur Märchen, sondern auch vergangene Pensionsspielregeln an), da wurde die Pensionshöhe am letzten Einkommen bemessen, dann von den besten 5 Jahren berechnet, dann waren es die besten 10, dann 15, dann 18, 2010 aktuell 20 und am Ende werden 40 Jahre herangezogen.
Dass man 40 Jahre nicht immer gleich gut verdient, versteht sich von selbst. Aber Herr Muster hat ja quasi immer das Gleiche verdient, die Höchstbeitragsgrundlage. Bei ihm kann sich das dann ja nicht negativ auswirken. Oder doch? Schauen wir uns das auch noch gemeinsam an:
Die früheren Bemessungsgrundlagen (also die Bezüge bzw. bei Herrn Muster die Höchstbeitragsgrundlagen müssen natürlich aufgewertet werden, um mit den heutigen verglichen werden zu können. Wer legt die Aufwertungsfaktoren fest? Die Politik! Oh je, werden Sie jetzt denken. Da haben Sie recht! |
Ein Vergleich: Lassen wir Herrn Muster fiktiv 2006 in Pension gehen. Die aktuelle Höchstbeitragsgrundlage 2006 betrug EUR 3.750,-. Würde man 2006 die Pension am letzten Einkommen bemessen haben, so wären das einmal 40 x 2 = 80 – 3 x 2 = 74% von 3.750,-. Zählen nun bei einem Pensionszeitpunkt 2006 die besten 5 Jahre, so betrug die schon aufgewertete aus dem Jahr 2002 nur mehr € 3453,-. Zählt man nun alle 5 aufgewerteten Grundlagen zusammen (€ 18.042,-) und dividiert durch 5, so kommt man auf eine Bemessungsgrundlage von € 3608,- statt 3.750,-. Und davon nun der oben berechnete Prozentsatz. Hätte es keine Reformen gegeben, so wäre 2006 eine Pension 74% von € 3608,-, also € 2670,- oder 71% seines letzten Einkommens (€ 3750,-) gewesen.
Hätte, wäre, gewesen, der geschätzte Leser ahnt schon, was nun kommt: Natürlich, es gab ja jede Menge Reformen.Rechnet man beispielsweise die besten 15 Jahre, würde die Bemessung von Herrn Muster schon von € 3608,- auf € 3.334,66 sinken, nimmt man die besten 25 Jahre so beträgt die Bemessung nur mehr € 3.128,76 und nimmt man nun (fiktiv) die bereits beschlossene Durchrechnung von 40 Jahren, so sinkt die Bemessung auf € 2.787,40!
Fassen wir zusammen: Hätte es keine Reformen gegeben, so wäre 2006 die Pension von Herrn Muster 74% von € 3608,-, also € 2670,- oder 71% seines letzten Einkommens (€ 3750,-) gewesen.
ABER: Nimmt man alle schon beschlossenen Reformen zusammen, so ergibt sich folgendes Bild:
Der Prozentsatz reduziert sich auf 40 x 1,78 = 71,2% minus 3 x 4,2 = 12,6%, also zusammen
58,6% und die Bemessungsgrundlage (bei 40 Jahren Durchrechnung, die 2006 noch nicht gegolten hat) auf
€ 2.787,40.
58,6% von € 2.787,40 sind aber nur mehr € 1633,41 oder 43,5% des letzten Einkommens!Obwohl Herr Max Muster Zeit seines Lebens immer Höchstbeitragsgrundlage verdient hat, für alle Gehälter immer Beiträge geleistet hat, mehr Beitrags Jahre hat als der Durch schnitt der Österreicher aufweist und später als der durchschnittliche Österreicher in Pension geht!!